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Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes wird in Deutschland kein Gesundheitspass bzw. Gesundheitszeugnis mehr ausgestellt. Vielmehr werden durch zugelassene Ärzte oder Gesundheitsämter so genannte Gesundheitsbelehrungen durchgeführt. Wer z.B. in der Gastronomie oder im Verkauf von Lebensmitteln eine Tätigkeit aufnehmen möchte, benötigt seither eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme an der Gesundheitsbelehrung. Die Ausstellung der Bescheinigung ist mit Kosten verbunden.