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Wer im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie tätig werden möchte, benötigte bis vor wenigen Jahren zwingend einen Gesundheitspass bzw. ein Gesundheitszeugnis, das nach einer amtsmedizinischen Untersuchung ausgestellt wurde. Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahre 2001 ist dies nicht mehr notwendig; seither wird eine so genannte Gesundheitsbelehrung durchgeführt.
Erstbelehrungen bzw. Wiederholungsbelehrungen werden von zugelassenen Ärzten oder den Gesundheitsämtern durchgeführt, wobei für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung Gebühren anfallen. Je nachdem, ob eine Einzelberatung oder ein Gruppentermin stattfindet, können die Kosten für die Belehrung bei bis zu 40 Euro liegen, abhängig auch von Bundesland und Region.