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Der Infektionsschutz wird in Deutschland besonders durch das Infektionsschutzgesetz definiert, das am 1. Januar 2001 in Kraft trat. Allgemein versteht man unter dem Infektionsschutz die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, womit übertragbaren Krankheiten effektiv vorgebeugt werden soll. Nicht zuletzt geht es beim Infektionsschutz darum, auch über die Ländergrenzen hinaus Seuchen und Infektionen als Gefahren einzudämmen und abzuwehren.
Das Gesundheitsamt stellt im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz zum Beispiel Bescheinigungen über eine erfolgte Gesundheitsbelehrung aus, die seit 2001 den bisherigen Gesundheitspass bzw. das Gesundheitszeugnis ersetzt.