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Vielerorts nimmt das Sozialamt auch die Aufgaben des Wohnungsamtes wahr. So besetzen häufig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts die betreffenden Wohngeldstellen. Hingegen ist die Wohnungsbauförderung in der Regel beim Bauamt untergebracht. Am besten wendet man sich zunächst an die Gemeindeverwaltung und erfragt die zuständige Behörde zum jeweiligen Anliegen.