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Die Entscheidungsfindung darüber, ob man einen Wohnberechtigungsschein erhalten kann, ist verschiedenen Vorschriften und Voraussetzungen des Antragstellers entsprechend zu vollziehen. So richten sich die Behörden zunächst nach dem Wohnungsbindungsgesetz, bei dem insbesondere der Paragraph §5 von Bedeutung ist. Des Weiteren ist die Erteilung des WBS davon abhängig, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Hierbei sind Unterschiede zwischen den Bundesländern möglich. Nicht zuletzt hängt der Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein auch davon ab, zu welchem Personenkreis man gehört. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob man alleinerziehend oder alleinstehend ist.