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Der Lastenzuschuss ist eine Form des Wohngeldes. Ob das Wohngeld als Lastenzuschuss tatsächlich gewährt werden kann, muss im individuellen Fall ermessen werden. Grundsätzlich richtet sich der Lastenzuschuss an Personen, die auch Eigentum an dem selbst genutzten Wohnraum haben. Wenn einer der folgenden Aspekte zutrifft, kann unter Umständen Wohngeld als Lastenzuschuss beantragt werden:
- Wohnungseigentum/ Hauseigentum
- Erbbauberechtigung
- eigentumsähnliche Rechte oder Nießbrauch
- Anspruch auf Übertragung oder Bestellung des Eigentums, Erbbaurecht etc.
Nähere Informationen kann die zuständige Wohnbehörde bieten.