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Es gelten sehr strenge Regeln in Bezug auf die Einfuhr von Lebensmitteln oder auch tierischen Erzeugnissen in die EU. Die höchste Priorität hat für die Zollbehörden, dass keinesfalls Erreger von Tierseuchen in ein EU-Land gelangen. Insofern gelten strenge Bestimmungen über die Einfuhr von Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel für Säuglingsnahrung, Spezialtierfutter, Fischereierzeugnisse, tierische Erzeugnisse (z.B. Honig) und zum Teil auch für Lebensmittel, die aus tierischen Erzeugnissen gewonnen werden.