 | Was ist bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern zu beachten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Es gibt für die Einfuhr von Tabak und Alkohol zollfreie Warenmengen. Diese sind ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen und gelten für Erwachsene ab 17 Jahren. Wenn man über den See- oder Luftweg in die EU einreist, können in der Regel Waren mit einem Wert bis zu 430 Euro (Angabe ohne Gewähr) eingeführt werden. Beim Landweg verringert sich diese zollfreie Summe des Warenwertes auf 300 Euro (Angabe ohne Gewähr). Wenn es um die gewerbliche Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern geht, gelten wiederum andere Bestimmungen. Detaillierte Informationen kann man sich unter anderem bei Zollbehörden einholen.