 | Was ist bei Postsendungen aus einem Nicht-EU-Staat zu beachten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Im Grundsatz ist der internationale Verkehr mit Güter oder Dienstleistungen frei, wobei jedes Land der Erde individuelle Beschränkungen für bestimmte Waren oder Handelsbeziehungen aufgestellt hat. Im Fall der Bundesrepublik betrifft dies zum Beispiel Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat, bei denen es sich um bestimmte Arzneimittel, Feuerwerkskörper, Diamanten, Kulturgüter, einzelne Lebensmittel oder verfassungswidrige Schriften handelt. Vor einer Warenbestellung aus einem Nicht-EU-Staat kann man sich entsprechend vorab bei der zuständigen Behörde informieren, ob das entsprechende Produkt eingeführt werden darf oder nicht.