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Zollamt - Häufige Fragen

Was ist bei Postsendungen aus einem Nicht-EU-Staat zu beachten?

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Im Grundsatz ist der internationale Verkehr mit Güter oder Dienstleistungen frei, wobei jedes Land der Erde individuelle Beschränkungen für bestimmte Waren oder Handelsbeziehungen aufgestellt hat. Im Fall der Bundesrepublik betrifft dies zum Beispiel Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat, bei denen es sich um bestimmte Arzneimittel, Feuerwerkskörper, Diamanten, Kulturgüter, einzelne Lebensmittel oder verfassungswidrige Schriften handelt. Vor einer Warenbestellung aus einem Nicht-EU-Staat kann man sich entsprechend vorab bei der zuständigen Behörde informieren, ob das entsprechende Produkt eingeführt werden darf oder nicht. 

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