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Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer im Sinne der Abgabenordnung. Wie der Name schon sagt, befasst sich die Einfuhrumsatzsteuer mit der Einfuhr von Gegenständen in das deutsche Steuergebiet. Erhoben und verwaltet wird die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von den deutschen Zollbehörden. Nähere Informationen dazu kann man bei Finanz- und Zollbehörden bekommen.