 | Wo kann ich mich darüber informieren, welche Souvenirs verboten sind?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wer Souvenirs aus dem Ausland nach Deutschland einführt, für den sind einerseits die Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes und andererseits die Einfuhrbestimmungen relevant. Allgemein sind es für den Ein- und Ausfuhr von Gegenständen zwei wesentliche Anlaufstellen zu nennen, bei denen man sich als Bürger informieren kann: Erstens könnte man sich bezüglich der Ausfuhrbestimmungen von Urlaubsländern beim Auswärtigen Amt erkundigen. Zweitens ist es möglich, sich Informationen bei den deutschen Zollbehörden einzuholen. Diese befassen sich insbesondere mit den Einfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.