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Wenn man eine Reise zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Land antreten sollte, so hat jede Person, welche Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, dieses unaufgefordert bei der zuständigen Zollstelle anzumelden. Gleiches gilt für den Fall, dass man mit 10.000 Euro oder mehr von einem EU-Mitgliedstaat in ein anderes Land, das der EU angehört, reisen sollte.