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Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnorts ausgestellt.
Es handelt sich hierbei um eine amtliche Bescheinigung, die feststellt, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis entgegensteht. Dieses Dokument wird einerseits dann benötigt, wenn man als deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten möchte. Mitunter fordern ausländische Standesämter aber auch zusätzlich Bestätigungen seitens des deutschen Konsulats an.
Andererseits wird die Bescheinigung benötigt, wenn ein Ausländer in Deutschland eine Ehe eingehen möchte und dabei hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung nicht-deutschem Recht unterliegt. Das Ehefähigkeitszeugnis wird dann von der jeweiligen Behörde des Heimatlandes ausgestellt.