 | Was ist bei der Anmeldung der Eheschließung zu beachten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Zunächst einmal müssen für die Anmeldung der Eheschließung alle notwendigen Unterlagen vorliegen, z.B. Identitätspapiere, Meldebescheinigung, ggf. Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunden der Kinder, Eheauflösungsnachweise. Darüber hinaus sollte man beachten, dass das Standesamt für die Bearbeitung der Anmeldung Zeit benötigt und Gebühren erhebt. Wer einen Trauungstermin festlegen möchte, sollte also auf eine entsprechende Mitteilung des Standesamtes warten, dass die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist.
Wer sich beim Standesamt trauen lassen will, der muss in der Regel die Eheschließung im Standesamt anmelden. Diese Anmeldung ist schon allein deswegen notwendig, weil das Amt für Personenstandsangelegenheiten prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung vorliegen. Die Anmeldung der Eheschließung ist persönlich beim Standesamt vorzunehmen. Unter Umständen können die Formalitäten auch von einem Bevollächtigten erledigt werden; allerdings sollte man sich diesbezüglich vorab genauestens bei der zuständigen Behörde informieren.