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Standesamt - Häufige Fragen

Was ist bei der Anmeldung der Eheschließung zu beachten?

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Zunächst einmal müssen für die Anmeldung der Eheschließung alle notwendigen Unterlagen vorliegen, z.B. Identitätspapiere, Meldebescheinigung, ggf. Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunden der Kinder, Eheauflösungsnachweise. Darüber hinaus sollte man beachten, dass das Standesamt für die Bearbeitung der Anmeldung Zeit benötigt und Gebühren erhebt. Wer einen Trauungstermin festlegen möchte, sollte also auf eine entsprechende Mitteilung des Standesamtes warten, dass die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist.

Wer sich beim Standesamt trauen lassen will, der muss in der Regel die Eheschließung im Standesamt anmelden. Diese Anmeldung ist schon allein deswegen notwendig, weil das Amt für Personenstandsangelegenheiten prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung vorliegen. Die Anmeldung der Eheschließung ist persönlich beim Standesamt vorzunehmen. Unter Umständen können die Formalitäten auch von einem Bevollächtigten erledigt werden; allerdings sollte man sich diesbezüglich vorab genauestens bei der zuständigen Behörde informieren. 

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