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Bei einer Personenstandsurkunde handelt es sich um einen beglaubigten Auszug oder einer beglaubigten Originalkopie aus dem Register des Personenstandes, das in Deutschland von den zuständigen Standesämtern geführt wird. Im Personenstandsbuch sind alle Geburten, Heiraten oder Sterbefälle in einer Gemeinde oder einer Stadt aufgezeichnet, wobei dies seit 2009 auf elektronischem Weg erfolgt.
Abschriften und Beglaubigungen der Urkunden sind im zuständigen Standesamt gegen entsprechende Gebühren zu erhalten. Ausgestellt werden Auszüge aus allen Personenstandsregistern, also zum Beispiel:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden