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In Zusammenhang mit der Geburtsurkunde eines Kindes kann unter Umständen die Frage nach der Vaterschaft auftauchen. Der Begriff „Kuckucksvater“ bezeichnet hier eigentlich eine Art Scheinvater. Das heißt, dass der Kuckucksvater die soziale Vaterrolle des Kindes übernimmt, obwohl er lediglich glaubt(e), der biologische Vater des Kindes zu sein. Häufig wird bei der Unsicherheit über die vorliegende leibliche (biologische) Vaterschaft der Vaterschaftstest angewendet. Die Feststellung der Vaterschaft geschieht dann normalerweise gerichtlich, eher selten werden private Vaterschaftstests angewendet. Mitunter wird nach der Feststellung der Vaterschaft die Änderung einer Personenstandsurkunde notwendig.