 | Wo kann ich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstückes einsehen? Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Angaben zu Eigentumsverhältnisse, Rechten und Lasten eines Grundstückes sind in Deutschland im Grundbuch verzeichnet. In der Regel kann man sich zur Einsichtnahme also an die zuständigen Grundbuchämter wenden. Gibt es kein eigenständiges Grundbuchamt, so obliegt die Führung des jeweiligen Registers dem zuständigen Amtsgericht.
Wer Einsicht in Eigentumsverhältnisse zu einem Grundstück haben möchte, hat gegenüber der jeweiligen Behörde ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Ob die Genehmigung zur Einsichtnahme erteilt wird, liegt in der Regel im Ermessen des Grundbuchamtes.