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Wenn man ein berechtigtes Interesse für die Grundbucheinsicht besitzt, kann man über die Einsichtnahme in das Grundbuch bzw. die Grundakten eines Grundstücks Klarheit über einen früheren Grundstückseigentümer gewinnen. Dies betrifft vor allem Grundstückseigentümer. Wer allerdings als Kauf- oder Mietinteressent herausfinden möchte, wem ein Grundstück gehört, kann nicht ohne Weiteres Einsicht nehmen: Hierfür ist ein berechtigtes Interesse notwendig bzw. die Einverständniserklärung des Grundstücksinhabers dem Grundbuchamt vorzulegen, um auf diesem Wege die Einsicht ins Grundbuch gewährt zu kriegen.