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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Wo kann ich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstückes einsehen?

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Angaben zu Eigentumsverhältnisse, Rechten und Lasten eines Grundstückes sind in Deutschland im Grundbuch verzeichnet. In der Regel kann man sich zur Einsichtnahme also an die zuständigen Grundbuchämter wenden. Gibt es kein eigenständiges Grundbuchamt, so obliegt die Führung des jeweiligen Registers dem zuständigen Amtsgericht.    

Wer Einsicht in Eigentumsverhältnisse zu einem Grundstück haben möchte, hat gegenüber der jeweiligen Behörde ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Ob die Genehmigung zur Einsichtnahme erteilt wird, liegt in der Regel im Ermessen des Grundbuchamtes. 

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