Prinzipiell ist das Einführen von Feuerwerkskörpern nach Deutschland nicht verboten, doch unterliegt es strengen Reglements. Es dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland eingeführt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden regelmäßig beschlagnahmt, da die Einfuhr nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes untersagt bzw. unter Strafe gestellt ist. Prinzipiell ist jede Einfuhr von Feuerwerkskörpern bei der zuständigen Behörde zu melden!
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