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Das Bayerische Oberste Landesgericht existierte bis Juni 2006. Am 1. Juli 2006 wurde dieses Gericht aufgelöst. Es war ursprünglich den bayerischen Oberlandesgerichten übergeordnet und galt insofern als eine vierte Instanz innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In einigen Verfahren hatte das Bayerische Oberste Landesgericht anstelle des Oberlandesgerichts oder auch des Bundesgerichtshofs zu entscheiden. Mit Auflösung des Bayerischen Obersten Landgerichts wurden dessen Zuständigkeiten auf die bayerischen Oberlandesgerichte übertragen.