 | Wie sind Landgerichte im Bereich des Strafrechts aufgebaut?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Landgericht ist im Allgemeinen für das Strafrecht und das Zivilrecht zuständig. Im Bereich des Strafrechts gibt es beim Landgericht zunächst die Kleine Strafkammer, welche in Berufungsverfahren des Amtsgerichts tätig wird und von einem vorsitzenden Richter sowie zwei Schöffen besetzt ist. Des Weiteren gibt es hier die Große Strafkammer, bei der dem vorsitzenden Richter zwei weitere Richter und zwei Schöffen zur Seite stehen. Darüber hinaus existiert im Strafbereich das Schwurgericht, das ebenso wie die Große Strafkammer zusammengesetzt ist.