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Das Landgericht kümmert sich im Allgemeinen sowohl um Strafrechtsachen als auch um Zivilrechtangelegenheiten. Grundsätzlich sind die Zivilkammern des Landgerichts mit zwei Richtern sowie einem vorsitzenden Richter besetzt. Die Kammer für Handelssachen besteht ebenso aus drei Richtern. Hier sind dem vorsitzenden Richter aber zwei Handelsrichter zur Seite gestellt.