 | Was muss ich für Unterlagen mitbringen, um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Entsprechend des Wohnraumfördergesetzes wird in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen über die Vergabe des Wohnungsberechtigungsscheines (WBS) entschieden. Insofern sind dem vollständig ausgefüllten Antrag auf WBS die Einkommenserklärung bzw. der Einkommensnachweis (z. B. Lohnbescheid, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid bei Selbständigen) beizufügen.
Im Antrag selbst sind Angaben zu den Haushaltsangehörigen abzugeben, die eine gemeinschaftliche Wohnung mit WBS beziehen wollen. Auch die derzeitige Wohnanschrift ist anzugeben; außerdem können Angaben zu besonderem Wohnbedarf bzw. zu einem zusätzlichen Raumbedarf hinzugefügt werden. Je nach Bundesland können sich die Formulare und Anträge zum Wohnberechtigungsschein voneinander unterscheiden. Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrages kann der zuständige Mitarbeiter in der Behörde weiterhelfen.