 | Wofür benötige ich den Gesundheitspass und wo bekomme ich ihn?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Seit 2001 sind die gesetzlichen Vorgaben zur Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung für Mitarbeiter in der Gastronomiebranche oder vergleichbaren Tätigkeitsfeldern (z.B. Mitarbeiter in Krankenhausküchen, Imbissen, Restaurants, an Verkaufsständen, im Einzelhandel) neu geregelt. Seither wird kein Gesundheitspass bzw. kein Gesundheitszeugnis mehr ausgestellt. Vielmehr erfolgt bei zugelassenen Ärzten oder den Gesundheitsämtern eine Gesundheitsbelehrung, die über die Lebensmittelhygiene und entsprechende Vorschriften informiert. Für die Ausstellung der Bescheinigung werden Gebühren erhoben, die je nach Bundesland – je nachdem, ob es sich um eine Einzel- oder eine Gruppenberatung handelt – bis zu 40 Euro betragen können.