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Für Jeden Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhält, wird Lohnsteuer vom Arbeitgeber normalerweise als direkter Lohnabzug an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer wird dabei durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers bestimmt. Dabei bestimmen nicht nur die Lohnsteuerklassen den Lohnsteuerabzug. Bestimmte persönliche Merkmale wie Familienstand und Freibeträge werden normalerweise schon vorab berücksichtigt. Dabei haftet der Arbeitgeber für die korrekte Einbehaltung der Lohnsteuer und Abführung an das zuständige Finanzamt. Die einbehaltene Steuer wird vom Finanzamt als Steuervorauszahlung gewertet und nach Abgabe der Einkommensteuererklärung auf die Einkommensteuerveranlagung angerechnet.