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Sowohl Lohnsteuerhilfevereine als auch Steuerberater stehen Arbeitnehmern als Berater in Steuerangelegenheiten zur Seite. Dabei bevorzugen die Arbeitnehmer aus Kostengründen oftmals die Beratung in einem Lohnsteuerhilfeverein. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Diese Vereine arbeiten nach dem Prinzip der Kostendeckung und sind mit einem überschaubaren Mitgliedsbeitrag normalerweise für jeden Arbeitnehmer erschwinglich. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers. Lohnsteuerhilfevereine werden normalerweise von den zuständigen Oberfinanzdirektionen nach einem aufwendigen Prüfverfahren anerkannt. Die Beratung erfolgt dann meist in örtlichen Beratungsstellen. Für die Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins gelten allgemein hohe fachliche Anforderungen.