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Die Lohnsteuer basiert auf dem Bruttolohn eines Arbeitnehmers und seiner Lohnsteuerklasse. Die Steuerklasse besteht aus einem sechsstufigen System, das sich nach dem Familienstand des Arbeitnehmers richtet. Anhand der jeweiligen Steuerklasse werden vom Brutto-Lohn sowohl die Lohnsteuer als auch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt vom Arbeitgeber abgezogen. Die Lohnsteuer stellt damit eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Wenn der Arbeitgeber nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abgibt, wird die vorab entrichtete Lohnsteuer darauf angerechnet. Vom Bruttolohn gelangt man zum zu versteuernden Einkommen, indem sämtliche persönliche Freibeträge, Pauschalen und abzugsfähigen Ausgaben in der Einkommensteuerklärung erfasst werden.