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Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist normalerweise der 31. Mai des Folgejahres. Es ist jedoch möglich, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Für eine Fristverlängerung sollten stichhaltige Gründe vorliegen, die dem Finanzamt in einem Antrag auf Fristverlängerung plausibel zu schildern sind. Gründe können beispielsweise fehlende Unterlagen, ein Auslandsaufenthalt oder eine schwere Krankheit sein. Häufig stimmt das Finanzamt der Fristverlängerung zu und der Antragsteller hat dann bis zum 30. September Zeit für seine Steuererklärung.