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Maßnahmen zur Verkehrssicherung dienen dazu, eine Gefahrenstelle im öffentlichen Straßenverkehr zu kennzeichnen bzw. die Gefahr umgehend abzustellen. Auch das Grünflächenamt bzw. Gartenbauamt wird in diesem Bereich tätig, etwa, wenn es um die Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume und Straßenbegrünung geht. Dazu gehört z.B.:
- Regelmäßiger Baumschnitt
- Schnitt von Hecken und Büschen
- Neupflanzungen, Ersatzpflanzungen