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Das zuständige Umwelt- bzw. Grünflächenamt kann Ihnen bei ordnungsgemäßer Beantragung und Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien die behördliche Zustimmung zur Baumfällung erteilen. Am besten lässt man sich im Vorhinein beraten, welche Bestimmungen gelten – denn auch Gewächse wie Hecken oder Sträucher können ab einer bestimmten Stammdicke als Bäume gelten.