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Bauunternehmen in Gelsenkirchen im Branchenbuch


Malerbetrieb Farbelhaft im Branchenbuch Gelsenkirchen

Gabelsbergerstrasse 3, 45879 Gelsenkirchen


0209 88003583


Der Gewerbeeintrag Malerbetrieb Farbelhaft in Gelsenkirchen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauunternehmen, Bauausführung.

Malerbetrieb Farbelhaft

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Willkommen beim Malerbetrieb FARBELHAFTSie möchten Ihre Wohnung neu und kreativ gestalten, die Arztpraxis oder Ihr Büro braucht mal wieder einen neuen Anstrich. - Wir bieten Ihnen einen professionellen, schnellen und kostengünstigen Service an.Edel, schön, gemütlich oder alles auf einmal. Haus oder Wohnung. - Der Malerbetrieb Farbelhaft ermöglicht Ihnen so zu Wohnen, wie Sie es sich vorstellen. - Es ist mehr als nur ein Zuhause, es ist der Ort an den Sie sich zurück ziehen und abschalten können. Gönnen Sie sich in Ihrem Heim frische und lebendige Farben.Wir freuen uns Sie schon bald schöner wohnen zu lassen!

Anschrift

StraßeGabelsbergerstrasse 3
PLZ, Ort45879 Gelsenkirchen
Koordinaten51.513,7.09536
KFZ-Navigation51.513,7.09543

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag07:00 - 18:00
Dienstag07:00 - 18:00
Mittwoch07:00 - 18:00
Donnerstag07:00 - 18:00
Freitag07:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr2015
StichwörterMaler Gelsenkirchen, Malerbetrieb Gelsenkirchen, Malerarbeiten Gelsenkirchen, Streicharbeiten Gelsenkirchen, Boden verlegen Gelsenkirchen, Renovierung Gelsenkirchen, Laminat verlegen Gelsenkirchen, Fassade streichen, Wasserschaden sanieren, Brandschaden sanieren, Wasserrohrbruch sanieren, Tapezierarbeiten Gelsenkirchen
MarkenWintergarten
ProdukteWasserschaden beseitigen
DienstleistungenTapezierarbeiten, Lackierarbeiten, Spachtelarbeiten, Creative Wandgestaltung, Anstricharbeiten, Betonoptik, Fassadengestaltung, Fassadenanstrich, Gerüst, Bodenverlegearbeiten, Wasserschadeninstandsetzung, Brandsanierung, Strangsanierung
Sprachendeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Rechnung

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Bauunternehmen

Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen des Baugewerbes. Die Bauleistungen werden sowohl im Hoch- und Tiefbau erbracht. Sie dienen der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken. Außerdem können durch Bauunternehmen Umbauten und Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden, wie z. B. Rückbau oder Beseitigung derselben.

Bauplanung

Die Bauplanung dient der Entwicklung und der Gestaltung eines Bauvorhabens. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bauherrn entwickelte Ideen werden durch den Architekten in Bauzeichnungen umgesetzt. Dabei werden örtliche Gegebenheiten und Berechnungen in die Bauplanung einfließen.

Bauleitung

Durch eine Bauleitung wird eine Baustelle geleitet. Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Eine Bauleitung kann sowohl für ein Bauunternehmen als auch für einen Bauherrn tätig sein. Allgemein sorgt die Bauleitung für eine termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Bauausführung.

Bauträger

Ein Bauträger lässt Wohn- und Gewerbeimmobilien bauen und verkauft sie. Der Bauträger baut also mit eigenem Geld und somit auf eigenes Risiko. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und damit auf eigene Rechnung ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Bei Bauten auf fremden Grundstücken handelt der Bauträger in direkter Vertretung des Bauherrn und nimmt alle Aufgaben im Interesse des Bauherrn war.

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