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Universitäten in Gelsenkirchen im Branchenbuch


Westfälische Hochschule Gelsenkirchen im Branchenbuch Gelsenkirchen

Neidenburger Straße 43, 45897 Gelsenkirchen


0209 95960


Der Gewerbeeintrag Westfälische Hochschule Gelsenkirchen in Gelsenkirchen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Universitäten.

Westfälische Hochschule Gelsenkirchen

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Anschrift

StraßeNeidenburger Straße 43
PLZ, Ort45897 Gelsenkirchen
Koordinaten51.5749,7.02867
KFZ-Navigation51.5749,7.02867

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Universitäten

Der Begriff Universität leitet sich vom lateinischen „universitas magistrorum et scolarium“ ab, was für die Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden steht. Wilhelm von Humboldt definierte später „universitas litterarum“ als die Gesamtheit der Wissenschaften.

Definition: Universität

Unter einer Unversität versteht man grundlegend eine Hochschule mit Promotionsrecht. Daher dienen sie als wissenschaftliche Hochschulen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften. Schwerpunkte liegen auf der Forschung, Lehre und Studium.

Privatuniversität

In Deutschland ist der Begriff Universität im Grunde den staatlichen Hochschulen vorbehalten, während private Universitäten, Fachhochschulen sowie einschlägige Kunst- und Musikhochschulen als Privathochschulen bzw. private Hochschulen bezeichnet werden. Private oder kirchliche Träger sind charakteristisch für Privatuniversitäten.

Private Hochschulen in Deutschland

In Deutschland gibt es über 100 staatlich anerkannte Hochschulen in privater Trägerschaft. Großteils handelt es sich um (Fach-)Hochschulen ohne Promotionsrecht und private Universitäten. Die meisten privaten Hochschulen sind Mitglied in der 2004 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der privaten Hochschulen in Deutschland.

Staatliche Anerkennung von Privathochschulen

Für die institutionelle Akkreditierung von privaten Hochschulen ist der Wissenschaftsrat als wichtigstes wissenschaftspolitisches Beratungsgremium in Deutschland zuständig. Neben den Hochschulgesetzen der Länder ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes maßgeblich für die staatliche Anerkennung privater Hochschulen.

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