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Notar in Köln im Branchenbuch


Notar von Schwander im Branchenbuch Köln

Hauptstraße 249, 51143 Köln


02203 88001


Der Gewerbeeintrag Notar von Schwander in Köln ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar, Rechtsanwalt.

Notar von Schwander

Notar von Schwander in Köln

Notar in Köln

Anschrift

StraßeHauptstraße 249
PLZ, Ort51143 Köln
Koordinaten50.8744,7.0502
KFZ-Navigation50.8744,7.0502

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 18:00
Donnerstag08:00 - 18:00
Freitag08:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterNotar, Notariat, Notariat Köln, Notar in Köln, Notar Köln
SpezialgebieteErbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
MarkenNotar Bernd von Schwander, Notariat von Schwander, Notar von Schwander
ProdukteEhevertrag, Erbrecht und Nachfolgeplanung, Familienrecht, Gesellschaften, Gesellschaftsrecht, Grundschuld, Immobilienrecht, Kaufvertrag, Notarielle Beurkundung, Scheidung, Schenkung, Testament, Umwandlungsrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Vollmacht, Vollmachten
DienstleistungenAllgemeine Beglaubigungen, Allgemeine Vorbereitung notarieller Unterlagen, Beglaubigte Kopien, Beglaubigungen beeidigter Aussagen, Beglaubigung internationaler Unterlagen, Beglaubigung rechtlicher Zertifikate, Beglaubigung von Adoptionsunterlagen, Beglaubigung von Affidavits und eidesstattlichen Erklärungen, Beglaubigung von Apostille-Zertifikaten, Beglaubigung von Autokäufen über Darlehen, Beglaubigung von Eigentums- und Übertragungsurkunden, Beglaubigung von Grundbesitzregistrierungen, Beglaubigung von Scheidungsunterlagen, Beglaubigung von Sorgerechtsunterlagen, Beglaubigung von Stellungnahmen, Beglaubigung von Testamenten und Treuhandvereinbarungen, Beglaubigung von Übersetzungen, Beglaubigung von Unterschriften, Beglaubigung von Versanddokumenten, Beglaubigung von Vollmachtunterlagen, Beglaubigung von Zahlungsaufforderungen, Beurkundung, Elektronische Notardienste, Kreditbeglaubigungen, Notarielle Beglaubigungen, Passbeglaubigung, Vertragsbeglaubigung, Zertifizierung der Authentizität von Unterlagen, Zertifizierung von Abschlüssen und Qualifikationen
VerbändeBundesnotarkammer, Rheinische Notarkammer
SprachenDeutsch, Englisch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Rechnung

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Notar

Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.

Beurkundung von Rechtsgeschäften

Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.

Rechtsgebiete des Notars

Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.

Notar und Erbrecht

Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.

Hauptberuflicher Notar

In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.

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