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Der Gewerbeeintrag Sachverständigenbüro Müller // Müller Rent A Car in Kreuztal ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Vermietung.
Sachverständigenbüro Müller // Müller Rent A Car
Unser Sachverstand ergänzt Ihr Know-how Nach einem Schaden am Kraftfahrzeug stellt sich schnell die Frage, wie es weitergeht. Auf der Suche nach der optimalen Abwicklung stehen neben bürokratischen Hürden oft auch Zeitmangel und fehlende Erfahrung im Weg. Wir ermöglichen Ihnen eine schnelle und problemlose Schadenabwicklung. Wir sind Mitglied im Verband freier Kraftfahrzeug Sachverständiger e.V., dadurch sind wir rechtlich immer auf dem neuesten Stand. Kontinuierlich besuchte Lehrgänge, Weiterbildungen und Seminare gewährleisten des Weiteren aktuellste Kenntnisse in den Bereichen der Unfallrekonstruktionen und Gebrauchtwagen- und Oldtimerbewertungen.
Kreuztal im Kreis Siegen-Wittgenstein liegt im nördlichen Siegerland und wurde erstmals 1067 urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Kreuztal in die Stadtteile Burgholdinghausen, Littfeld, Krombach, Eichen...
Weitere Einträge zu Vermietung in Kreuztal im Branchenbuch
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Mietwagenunternehmen und Autovermietungen vermieten LKWs oder PKWs gegen eine Gebührenerhebung. Ähnliches geschieht langfristig beim Autoleasing.
Autovermietungen
Mittlerweile sind in Deutschland die meisten Autovermietungen in Ketten organisiert. Bekannte Unternehmensketten sind z. B. Europcar, Sixt und Buchbinder.
Leihwagen
Meist ist der Leihwagen ein Personenkraftwagen, der gegen Entgelt für eine bestimmte Zeit vermietet wird. Häufig werden Leihwagen zur Unfall- oder Reparaturüberbrückung, für Geschäftsreisen und Urlaubsreisen gemietet.
Carsharing
In Deutschland gewann das Carsharing in den letzten zehn Jahren zunehmend an Beliebtheit. Kommerzielle Carsharing-Angebote gibt es z. B. von den Firmen car2go, Flinkster und Greenwheels. Ziel ist die gemeinschaftliche Nutzung eines Automobils, sodass ein Fahrzeug minutenweise angemietet werden kann.
Mietwagen mit Fahrer
Auch als Minicar bekannt, steht der Mietwagen mit Fahrer bei einer Vermietung zur Verfügung. Somit richtet sich das Angebot nicht an Selbstfahrer. Chauffeure bzw. Fahrer benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.