Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 26, 55288 Armsheim |
Telefon: | 067346942 |
Anschrift: | Hauptstr. 36, 67294 Stetten |
Telefon: | 063551266 |
E-Mail: | kiga.stetten@gmail.com |
Anschrift: | Jahnstr. 20, 55546 Volxheim |
Telefon: | 067031629 |
Anschrift: | Im Goschental 1, 67295 Bolanden |
Telefon: | 063525232 |
Anschrift: | Pfalzgrafenstr. 13a, 55232 Alzey |
Telefon: | 067311336 |
Anschrift: | Am Schloßgarten, 55288 Armsheim |
Telefon: | 067341265 |
E-Mail: | kitaschlosswichtel@armsheim.de |
Anschrift: | Zur Burg 2, 67295 Bolanden |
Telefon: | 06352789094 |
Anschrift: | Bastenhauser Str. 11, 67814 Dannenfels |
Telefon: | 063577555 |
Anschrift: | Alzeyer Pforte 30, 55234 Albig |
Telefon: | 067311890 |
E-Mail: | info@ev-kiga-albig.de |
Nieder-Wiesen in Rheinhessen befindet sich im Landkreis Alzey-Worms. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die barocke Saalkirche von 1723, das Schloss Nieder-Wiesen und die Neumühle mit Wasserrad.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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