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Kindergärten in Konz - Anschrift & Kontakt (Seite 2)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Römerstr. 19, 54329 Konz
Telefon:065017438
Anschrift:Charny Str. 5f, 54329 Konz
Telefon:0650115519
Anschrift:Charny Str. 5f, 54329 Konz
Telefon:0650117470
E-Mail:st-amandus-konz@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Peter-Scholzen-Str. 35, 54294 Trier
Telefon:06519930160
Anschrift:Clara-Viebig-Str. 17, 54294 Trier
Telefon:065136135
E-Mail:kita-valerius@skf-trier.de
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Kinderkrippe der Elternschule
6.15 km von Konz
Anschrift:Montessoriweg 9, 54296 Trier
Telefon:06519930193
Anschrift:Auf Blehn 3b, 54294 Trier
Telefon:065185963
E-Mail:st-martinus-trier@kita-ggmbh-trier.de
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Waldorfkindertagesstätte Trier
6.18 km von Konz
Anschrift:Montessoriweg 7-11, 54296 Trier
Telefon:06519930193
Anschrift:Kirchplatz 3, 54316 Pluwig
Telefon:065882594
E-Mail:kita@pluwig.de
Anschrift:Auf der Weisley 1, 54298 Igel
Telefon:0650118104
E-Mail:st-josef-igel@kita-ggmbh-trier.de
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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