Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Siedlung 7, 6268 Mücheln (Geiseltal) |
Telefon: | 03463222617 |
Anschrift: | Große Str. 24, 6268 Querfurt |
Telefon: | 03477122800 |
Anschrift: | Str. der Solidarität 10 A, 99094 Erfurt |
Telefon: | 03612225125 |
Fax: | 03616661919 |
E-Mail: | bunterschmetterling@thepra.info |
Anschrift: | Nebraer Str. 2, 6642 Bad Bibra |
Telefon: | 03446520353 |
Anschrift: | Am Bahnhof 19, 6246 Bad Lauchstädt |
Telefon: | 0346120341 |
Anschrift: | Marktstr. 2, 6279 Schraplau |
Telefon: | 03477427246 |
Anschrift: | August-Meisel-Str. 6, 6255 Bad Lauchstädt |
Telefon: | 03463660209 |
Anschrift: | Weinbergsiedlung 7, 6279 Farnstädt |
Telefon: | 03477620503 |
Anschrift: | Schloßbergstr. 54, 6636 Laucha |
Telefon: | 03446221800 |
Anschrift: | Schulstr. 5, 6632 Gleina |
Telefon: | 03446220661 |
Im ausgehenden 9. Jahrhundert fand die Gemeinde erstmals urkundliche Erwähnung. Der Ort befindet sich zwischen den Städten Halle und Erfurt. Ein Besuch der historischen St. Wenzels-Kirche lohnt sich sehr.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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