Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Sportplatz 3, 25917 Achtrup |
Telefon: | 046623666 |
E-Mail: | kiga-achtrup@ev-kita-werk.de |
Anschrift: | Schulstraße 13, 25926 Ladelund |
Telefon: | 04666432 |
Fax: | 04666989101 |
Anschrift: | Schulstraße 2, 24881 Nübel |
Telefon: | 04621483296 |
Anschrift: | Raiffeisenstr. 25, 24392 Süderbrarup |
Telefon: | 04641970366 |
Anschrift: | Schulweg 11, 24850 Lürschau |
Telefon: | 046214050 |
Fax: | 04621850208 |
E-Mail: | info@kindergarten-sprungbrett.de |
Anschrift: | Eckernförder Straße 18, 24894 Tolk |
Telefon: | 046221090 |
Anschrift: | An der Mühle 2, 24879 Neuberend |
Telefon: | 0462153614 |
Anschrift: | Schulstraße 2, 25850 Behrendorf |
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Anschrift: | Wiedüppel 2, 24392 Scheggerott |
Telefon: | 046412129 |
Flensburg ist die drittgrößte Stadt Schleswig-Holsteins. Die Stadt umfasst die Ortsteile Altstadt, Neustadt, Nordstadt, Südstadt, Westliche Höhe, Friesischer Berg, Weiche, Sandberg, Jürgensby, Fruerund...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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