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Anschrift: | Roßdamm 10, 20457 Hamburg |
Telefon: | 040428665210 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Vogelsang 9, 21218 Seevetal |
Telefon: | 041056200 |
Fax: | 04105620150 |
Anschrift: | An der Reitbahn 5, 22926 Ahrensburg |
Telefon: | 041028090 |
Fax: | 04102809203 |
Anschrift: | An der Reitbahn 5, 22926 Ahrensburg |
Telefon: | 041028090 |
Fax: | 04102809119 |
Anschrift: | Wiesendamm 133, 22303 Hamburg |
Telefon: | 040428653310 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Caffamacherreihe 4, 20355 Hamburg |
Telefon: | 040428651410 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Caffamacherreihe 4, 20355 Hamburg |
Telefon: | 040428671280 |
Fax: | 040428671281 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Nostorfer Straße, 19258 Nostorf OT Horst |
Telefon: | 03884737191 |
Fax: | 03884753909 |
Anschrift: | Wiesenweg 2, 21391 Reppenstedt |
Telefon: | 0413166388 |
Fax: | 04131684650 |
Anschrift: | Auf der Hude 1, 21339 Lüneburg |
Telefon: | 04131290 |
Escheburg grenzt östlich an die Hansestadt Hamburg, zwischen Sachsenwald und Elbe. Die eindrucksvolle Welfenbrücke von 1777, das archäologische Denkmal des bronzezeitlichen Grabhügels und das...
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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