Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Langer Acker 27, 23738 Lensahn |
Telefon: | 043632355 |
Fax: | 04363900902 |
E-Mail: | feg-kindergarten@t-online.de |
Anschrift: | Lübecker Straße 104, 23738 Lensahn |
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E-Mail: | kunterbunt-lensahn@awo-sh.de |
Anschrift: | Ostseestraße 23, 23758 Hansühn |
Anschrift: | Radeberg2, 24327 Blekendorf |
Telefon: | 043816563 |
Anschrift: | Gildestraße 3, 23743 Grömitz |
Telefon: | 045626610 |
E-Mail: | ev-kindergarten-groemitz@arcor.de |
Anschrift: | Jahnweg 12, 23744 Schönwalde |
Telefon: | 04528798 |
Anschrift: | Allee 1, 23730 Hasselburg |
Telefon: | 045616770 |
Anschrift: | Grömitzer Straße 18, 23730 Merkendorf |
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E-Mail: | kiga-merkendorf@schashagen.de |
Anschrift: | Oldenburger Straße 4, 23717 Kasseedorf |
Telefon: | 045281644 |
E-Mail: | kiga-kasseedorf@freenet.de |
Fehmarn ist die drittgrößte deutsche Insel und erhielt 2003 das Stadtrecht. Der größte Ort der Insel ist, neben 42 weiteren Ortschaften, Burg. Für die Zeit vor 5000 Jahren wurden erste...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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