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Anschrift: | Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg |
Telefon: | 040428650 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg |
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Fax: | 040428656219 |
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Telefon: | 040428653810 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Segeberger Straße 12, 23812 Wahlstedt |
Telefon: | 0455470510 |
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Anschrift: | Dorfstraße 1, 25495 Kummerfeld |
Telefon: | 0410171043 |
Anschrift: | Wiesendamm 133, 22303 Hamburg |
Telefon: | 040428653310 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Halstenbeker Weg 85, 25462 Rellingen |
Telefon: | 04101498110 |
Fax: | 04101498108 |
Anschrift: | Rethwischfeld/ Steinkamp 3, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 0453117060 |
Fax: | 04531170619 |
Anschrift: | Eicheder Straße 24, 22964 Steinburg |
Telefon: | 04534510 |
Fax: | 04534204505 |
Anschrift: | Kieler Straße 58, 24649 Wiemersdorf |
Telefon: | 041921547 |
Fax: | 041928191542 |
Zwischen Nahe und Henstedt-Ulzburg befindet sich die Gemeinde Wakendorf II, deren Benennung seit preußischer Zeit besteht. Die Landschaft rund um die Alster ist sehr attraktiv für Erholung Suchende.
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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