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Stadtkassen im Landkreis Biberach - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Verwaltungsgemeinschaftskasse Riedlingen
108.85 km von Biberach
Anschrift:Marktplatz 1, 88499 Riedlingen
Telefon:0737118358
Fax:0737118355
E-Mail:info@riedlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Marktplatz 2, 88422 Bad Buchau
Telefon:075828080
Fax:0758280840
E-Mail:stadt@bad-buchau.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Di+Do 8-12 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 14-18:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried
Telefon:075839401137
Fax:075839401112
E-Mail:rathaus@bad-schussenried.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
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Kassenverwaltung Schemmerhofen
131.61 km von Biberach
Anschrift:Hauptstraße 25, 88433 Schemmerhofen
Telefon:07356935633
Fax:07356935699
E-Mail:christina.brunnlechner@schemmerhofen.de
Öffnungs­zeiten:Di-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr, Mi 14.00 - 18:30 Uhr
Anschrift:Zeppelinring 56, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:0735151339
Fax:073515185339
E-Mail:info@biberach-riss.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr
Mi 14-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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Kassenverwaltung Laupheim
137.5 km von Biberach
Anschrift:Marktplatz 1, 88471 Laupheim
Telefon:073927040
Fax:07392704232
E-Mail:stadt.laupheim@laupheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-12.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
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Verwaltungsgemeinschaftskasse Schwendi
144.94 km von Biberach
Anschrift:Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi
Telefon:07353980032
Fax:073539800932
E-Mail:info@schwendi.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 17.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
Mi geschlossen
Anschrift:Marktplatz 1, 88416 Ochsenhausen
Telefon:07352922043
Fax:07352922019
E-Mail:stadt@ochsenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-17:45 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Klosterhof 14, 88430 Rot-Tannheim
Telefon:08395940533
Fax:083959405633
E-Mail:rathaus@rot.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 -12.00 Uhr, Mi 16.15-18.15 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
Anschrift:Marktplatz 7, 88453 Erolzheim
Telefon:07354931851
Fax:07354931899
E-Mail:poststelle@erolzheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Di-Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 14:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Biberach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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