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Anschrift: | Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg |
Telefon: | 062215825100 |
Fax: | 062215825390 |
E-Mail: | technisches-buergeramt@heidelberg.de |
Anschrift: | Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg |
Telefon: | 062215221295 |
Fax: | 0622152291456 |
E-Mail: | baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 2, 69214 Eppelheim |
Telefon: | 06221794602 |
Fax: | 06221794199 |
E-Mail: | info@eppelheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim |
Telefon: | 06221865142 |
Fax: | 06221865115 |
E-Mail: | michael.huber@dossenheim.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen |
Telefon: | 06224704196 |
Fax: | 06224704150 |
E-Mail: | stadt@leimen.de |
Anschrift: | Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt |
Telefon: | 06202200663 |
Fax: | 06202200655 |
E-Mail: | info@plankstadt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen |
Telefon: | 06203808136 |
Fax: | 06203808160 |
E-Mail: | dominik.eberle@edingen-neckarhausen.de |
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Heidelberg nahe der Mündung des Neckars in den Rhein liegt in der Oberrheinischen Tiefebene und wurde 1196 erstmals schriftlich genannt. Sehr bekannt ist Heidelberg als Hochschulstandort und so befinden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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