Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215220 |
Fax: | 062215221388 |
E-Mail: | sozialamt@rhein-neckar-kreis.de |
Anschrift: | Bergheimer Str. 155, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215837010 |
E-Mail: | sozialamt@heidelberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 2, 69214 Eppelheim |
Telefon: | 062217940 |
Fax: | 06221794199 |
E-Mail: | info@eppelheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim |
Telefon: | 0622186510 |
Fax: | 06221865115 |
E-Mail: | buergerbuero@dossenheim.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen |
Telefon: | 06224704320 |
Fax: | 06224704150 |
E-Mail: | stadt@leimen.de |
Anschrift: | Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt |
Telefon: | 0620220060 |
Fax: | 06202200655 |
E-Mail: | info@plankstadt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen |
Telefon: | 06203808208 |
Fax: | 06203808213 |
E-Mail: | anja.heid@edingen-neckarhausen.de |
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Heidelberg nahe der Mündung des Neckars in den Rhein liegt in der Oberrheinischen Tiefebene und wurde 1196 erstmals schriftlich genannt. Sehr bekannt ist Heidelberg als Hochschulstandort und so befinden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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