Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 4, 84544 Aschau am Inn |
Telefon: | 08638943514 |
Fax: | 08638943599 |
E-Mail: | poststelle@aschau-a-inn.bayern.de |
Anschrift: | Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 08631699589 |
Fax: | 08631699699 |
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg |
Telefon: | 08638959268 |
Fax: | 08638959200 |
E-Mail: | stadt@waldkraiburg.de |
Anschrift: | Schulstr. 5a, 84431 Heldenstein |
Telefon: | 08636982318 |
Fax: | 08636982329 |
E-Mail: | heiko.bernhardt@heldenstein.de |
Anschrift: | Bräustr. 11, 84437 Reichertsheim |
Telefon: | 08073919217 |
Fax: | 08073919219 |
E-Mail: | info@reichertsheim.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 84559 Kraiburg am Inn |
Telefon: | 08638983819 |
Fax: | 08638983829 |
E-Mail: | poststelle@vgem-kraiburg-a-inn.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 3, 83536 Gars am Inn |
Telefon: | 08073918523 |
Fax: | 08073918515 |
E-Mail: | cornelia.hell@gars.de |
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Aschau ist eine Gemeinde im Landkreis Mühldorf am Inn in Oberbayern. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte im Jahr 788. Sehenswert sind die verschiedenen Kirchen in dem Ort. Die Stadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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