Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 4, 84544 Aschau am Inn |
Telefon: | 08638943522 |
Fax: | 08638943599 |
E-Mail: | poststelle@aschau-a-inn.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg |
Telefon: | 08638959222 |
Fax: | 08638959200 |
E-Mail: | stadt@waldkraiburg.de |
Anschrift: | Schulstraße 5a, 84431 Heldenstein |
Telefon: | 0863698230 |
Fax: | 08636982329 |
E-Mail: | info@heldenstein.de |
Anschrift: | Bräustrasse 11, 84437 Reichertsheim |
Telefon: | 0807391920 |
Fax: | 08073919219 |
E-Mail: | info@reichertsheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 84559 Kraiburg am Inn |
Telefon: | 08638983818 |
Fax: | 08638983829 |
E-Mail: | poststelle@vg-kraiburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 3, 83536 Gars a. Inn |
Telefon: | 08073918514 |
Fax: | 08073918515 |
E-Mail: | info@gars.de |
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Aschau ist eine Gemeinde im Landkreis Mühldorf am Inn in Oberbayern. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte im Jahr 788. Sehenswert sind die verschiedenen Kirchen in dem Ort. Die Stadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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