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Anschrift: | Stadtplatz 39, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861654654 |
Fax: | 08611663645 |
E-Mail: | friedhof@stadt-traunstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dorfplatz 15, 83365 Nußdorf |
Telefon: | 08669873718 |
Fax: | 08669873725 |
E-Mail: | info@nussdorf-chiemgau.de |
Anschrift: | Burgstraße 2, 83362 Surberg |
Telefon: | 08619896818 |
Fax: | 08619896822 |
E-Mail: | info@gemeinde-surberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf |
Telefon: | 08662498719 |
Fax: | 08662498752 |
Anschrift: | Hauptstraße 20, 83339 Chieming |
Telefon: | 0866498860 |
Fax: | 08664988635 |
E-Mail: | gemeinde@chieming.de |
Anschrift: | Schloss-Straße 15, 83355 Grabenstätt |
Telefon: | 0866198870 |
Fax: | 08661988740 |
E-Mail: | gemeinde@grabenstaett.de |
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Traunstein im gleichnamigen Landkreis liegt im Chiemgau am Fluss Traun und wurde 1245 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist Traunstein für den traditionellen Georgiritt, die Traunsteiner...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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